Änderung der Fahrzeugpapiere

Berichtigung der Fahrzeugpapiere wegen Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Fahrzeughalters

Wenn sich in Ihren persönlichen Verhältnissen Änderungen ergeben (Änderung der Anschrift und/oder des Namens), müssen die Fahrzeugpapiere unverzüglich berichtigt werden.

Bei einer Änderung der Anschrift und/oder des Namens werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I und Kfz-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Berichtigter Personalausweis bzw. eine Meldebestätigung der Gemeinde
  • Ggf. eine Vollmacht mit Ausweis bzw. Ausweiskopie des Vollmachtgebers

Sofern lediglich die Anschrift geändert wird, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Berichtigter Personalausweis bzw. eine Meldebestätigung der Gemeinde
  • Ggf. eine Vollmacht mit Ausweis bzw. Ausweiskopie des Vollmachtgebers

Bitte beachten Sie: dies gilt nur bei einem Umzug innerhalb des Landkreises Schweinfurt. Sind Sie von extern in den Landkreis Schweinfurt gezogen, muss eine Umschreibung vorgenommen werden. Informationen hierzu finden Sie über den unten stehenden Link.

Organisationseinheit

Stand: 03.02.2026
Zulassungsbehörde (31.3)