Ausfuhrkennzeichen

Beantragung eines Ausfuhrkennzeichen

Ein Ausfuhrkennzeichen ist dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug mit eigener Triebkraft dauerhaft in das Ausland verbracht werden soll. Eine erneute Zulassung in Deutschland ist hier grundsätzlich nicht vorgesehen.

Wichtig: Vor der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens muss das Fahrzeug von der Zulassungsstelle identifiziert werden. Es ist daher zwingend notwendig, dass das Fahrzeug bei uns vorgefahren wird. Ohne eine Vorführung des Fahrzeuges kann kein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt werden.

Es wird die im Rahmen eingeschlagene Fahrzeug-Identifikationsnummer (Fahrgestellnummer) überprüft. Bitte ermitteln Sie bereits im Vorfeld, wo sich diese Nummer befindet und zeigen Sie uns die Stelle bei der Überprüfung.

 

  • Unterlage - Ausfuhrkennzeichen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief) im Original
    • Amtliche Kennzeichen (falls noch zugelassen)
    • Nachweis über die nächste Hauptuntersuchung (HU) falls diese nicht aus der ZB I ersichtlich (die HU muss mindestens für die Gülitgkeitsdauer des Ausfuhrkennzeichens gültig sein)
    • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
    • Ausweisdokumente im Original
    • Ggf. eine Vollmacht mit Ausweis bzw. Ausweiskopie des Vollmachtgebers
    • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

    Wichtig: Beim Zulassungsvorgang wird Ihre Bankverbindung dahingehend überprüft, ob der Einzug der Kfz-Steuer möglich ist. Ist dies nicht der Fall (z. B. bei einer ausländischen Bankverbindung), ist die Steuer vorab beim Hauptzollamt zu entrichten und eine entsprechende Bestätigung vorzulegen. Erst dann kann das Ausfuhrkennzeichen abschließend bearbeitet werden.

Organisationseinheit

Stand: 03.02.2026
Zulassungsbehörde (31.3)