Ausstellung von Ersatzpapieren für ein Fahrzeug

Ausstellung von Ersatzpapieren z. B. bei Verlust

Bei der Ersatzausstellung verlorener oder unbrauchbar gewordener Papiere ist in aller Regel der Verlust durch Abgabe einer Versicherung an Eides Statt zu erklären.

Die Versicherung an Eides Statt muss bei Privatpersonen grundsätzlich vom Fahrzeughalter abgegeben werden. Bei Firmen ist die Vorsprache des Geschäftsführers bzw. eines verantwortlichen Fuhrparkleiters erforderlich.

Bitte beachten Sie: die Versicherung an Eides Statt wird direkt am Schalter aufgenommen. Vordrucke aus dem Internet werden grundsätzlich nicht anerkannt. Alternativ kann die eidesstattliche Versicherung auch vor einem Notar abgegeben werden.

Bei Unklarheiten empfehlen wir eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und die verbliebenen Fahrzeugpapiere mit.

Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I wird direkt durch die Zulassungsbehörde ausgestellt.

Die Ersatzaustellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II im Verlustfalle ist i.d.R. nicht vor Ablauf von 2 - 3 Wochen nach Beantragung möglich, da vor Ausstellung erst eine sog. Aufbietung im Bundesverkehrsblatt zu erfolgen hat.

Organisationseinheit

Stand: 03.02.2026
Zulassungsbehörde (31.3)