Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl

Beantragung eines Ersatzdokumentes nach Verlust oder Diebstahl des Führerscheins

Einen Ersatzführerschein können Sie bei ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Sie müssen u. U. bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides statt über den Verlust des Führerscheins abgeben.

  • Unterlage - Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
    • Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige der Polizei (falls vorhanden)
    • Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm; nicht älter als 1 Jahr)
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheines

Ersatzführerschein: 37,80 €

Ggf. Kosten für Versicherung an Eides statt bei der Verwaltungsbehörde: 30,70 €

Für den Direktversand des Kartenführerscheines werden ggf. 5,00 € erhoben.

Stand: 03.02.2026
Fahrerlaubnisbehörde (31.2)

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