Erstmalige Zulassung eines Kfz aus dem Ausland

Erstmalige Zulassung eines Kfz das noch nie in Deutschland zugelassen war

Wenn ein Fahrzeug aus dem Ausland in Deutschland zugelassen werden soll, ist in jedem Falle ein lückenloser Nachweis über die Verfügungsberechtigung beizubringen. Hier ist in aller Regel ein Kaufvertrag oder eine Rechnung im Original vorzulegen. Kopien werden nicht anerkannt! Auch die ausländischen Fahrzeugpapiere alleine belegen in aller Regel nicht die Verfügungsberechtigung.

Liegt noch keine ZB II (Fahrzeugbrief) vor, muss das Fahrzeug vor der Zulassung zudem identifiziert werden. Dazu muss es bei der Zulassungsstelle vorgefahren werden. Alternativ kann die Identifizierung auch beim TÜV erfolgen.

Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten, die in solchen Fällen vorkommen, empfehlen wir unbedingt die vorherige telefonische Kontaktaufnahme. So können Sie sich ggf. unnötige Wartezeiten sparen.

Organisationseinheit

Stand: 03.02.2026
Zulassungsbehörde (31.3)