Nachstempelung von Kennzeichen

Zuteilung neuer Plaketten bei Beschädigung oder Verlust

Die Nachstempelung von Kennzeichen ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • Wenn ein Kennzeichen unbrauchbar, unleserlich oder sonst wie beschädigt ist
  • Wenn eine oder beide Plakette/n beschädigt oder verloren sind

Bitte beachen Sie: Sollten die bisherigen Kennzeichen keine Euro-Kennzeichen sein, sind immer beide Kennzeichen zu erneuern, auch wenn nur ein Schild nachgestempelt werden müsste! Alte Kennzeichen dürfen von den Zulassungsbehörden nicht mehr abgestempelt werden.

In Zweifelsfällen nehmen Sie bitte vorher telefonisch mit uns Kontakt auf um die Sache zu klären. So können Sie sich ggf. unnötige Wartezeiten ersparen.

Zur Nachstempelung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Das betroffene Kennzeichen bzw. im Falle eines Kennzeichen-Austausches in Euro-Kennzeichen beide alten Kennzeichen. Die Kennzeichen müssen in der Zulassungsbehörde am Schalter vorgelegt werden. Eine Bearbeitung direkt am Fahrzeug ist leider nicht möglich.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
  • Personalausweis.

Organisationseinheit

Stand: 03.02.2026
Zulassungsbehörde (31.3)