Neuzulassung eines Fahrzeuges

Erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

Betrifft die Zulassung eines fabrikneuen (nicht aus dem Ausland importierten) Fahrzeugs.

Bei Neuzulassung eines Fahrzeugs, das aus dem Ausland importiert wird, sind ggf. weitere Unterlagen erforderlich; in diesem Falle wird empfohlen, sich zunächst telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.

  • Unterlage - Neuzulassung eines Fahrzeuges
    • Zulassungsbescheinigung Teil II
    • EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung des Herstellers (CoC-Papier)
    • Evtl. Einzelgenehmigungsbogen gem. §13 EG-FGV
    • Elektronische Versicherungsbestätigung -eVB- (=Codenummer 7-stellig)
    • Personalausweis/Pass
    • Bei Firmen: Handelsregisterauszug
    • Im Vertretungsfalle: schriftliche Vollmacht für den Beauftragten mit Ausweis bzw. Ausweiskopie des Vollmachtgebers
    • Angaben zur Bankverbindung (SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer)

Organisationseinheit

Stand: 03.02.2026
Zulassungsbehörde (31.3)