Online-Auskunft Fahrzeugbriefe

Online-Auskunft Fahrzeugbriefe

Wenn ein finanziertes Fahrzeug zugelassen werden soll, dann wird im Regelfall die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)/Fahrzeugbrief vom Finanzierungsgeber direkt an die Zulassungsbehörde geschickt und dort verwahrt.

Über die Online-Auskunft können Fahrzeughalter/innen nun vor dem Zulassungstermin direkt abfragen, ob ihre Zulassungsbescheinigung Teil II schon in der Zulassungsstelle vorliegt. Eine telefonische Anfrage erübrigt sich damit. Für die Abfrage benötigten Sie entweder die 8-stellige Nummer der ZB II oder die 17-stellige Fahrzeug-Identnummer. Beide können Sie bei Ihrem Händler erfragen.

Wenn die elektronische Auskunft nicht funkioniert oder Sie sich unsicher sind, können Sie natürlich auch weiterhin über unsere Telefonnummer 09721/55-255 nachfragen, ob Ihre ZB II bereits eingegangen ist. Bitte nutzen Sie aber vorwiegend die Online-Abfrage.

 

Die Online-Auskunft ist  kostenfrei.

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Stand: 03.02.2026
Zulassungsbehörde (31.3)