Saisonkennzeichen

Beantragung eines Saisonkennzeichens

Um die jährlichen An- und Abmeldungen für Saisonfahrzeuge zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, die entspr. Fahrzeuge direkt nur für einen bestimmten Zeitraum (Saison) zuzulassen.

Dieser Zeitraum ist auch für die Folgejahre bindend sofern keine Änderung beantragt wird. Der Zulassungszeitraum darf zwischen 2 und 11 Monaten betragen.

  • Unterlage - Saisonkennzeichen

    Wenn Sie ein hier zugelassenes Fahrzeug auf Saisonkennzeichen umstellen wollen, sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein u. Fahrzeugbrief)
    • Bisherige Kennzeichen
    • Elektronische Versicherungsbestätigung für Saisonkennzeichen
    • Ggf. eine Vollmacht mit Ausweis bzw. Ausweiskopie des Vollmachtgebers

    Soll das Fahrzeug bereits ab Zulassung mit einem Saisonkennzeichen zugelassen werden, benötigen Sie zusätzlich noch folgende Unterlagen:

    • Personalausweis/Pass
    • Bei Firmen Handelsregisterauszug
    • SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Kfz-Steuer

Organisationseinheit

Stand: 03.02.2026
Zulassungsbehörde (31.3)