Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge

Beantragung einer Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge ("Feuerwehr-Führerschein")

Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste, sowie sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes können durch die Fahrerlaubnisbehörde unter erleichterten Bedingungen eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge (mit Anhänger) bis zu 7,5 t zulässiger Gesamtmasse erhalten.

  • Unterlage - Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge
    • Personalausweis oder Reisepass im Original
    • Aktuell im Besitz befindlicher Führerschein  im Original
    • Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung der Hilfsorganisation/Feuerwehr im Original
    • Bestätigung über die Zugehörigkeit zu der Hilfsorganisation/Feuerwehr im Original

    Bitte achten Sie bei Antragsstellung darauf, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und soweit gefordert im Original vorzulegen. Durch die Nachforderung benötigter Unterlagen kommt es andernfalls zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung.

Die Kosten betragen 27,60 €

Stand: 03.02.2026
Fahrerlaubnisbehörde (31.2)

Weiterführende Themen

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