Umschreibung eines Fahrzeuges außerhalb des Zulassungsbezirkes

Umschreibung eines Fahrzeuges auf einen anderen Halter, das bisher nicht im Bereich des Zulassungsbezirkes Schweinfurt Land zugelassen war

Eine Umschreibung von "außerhalb des Zulassungsbezirkes" betrifft Fahrzeuge, die bisher in einer externen Zulassungsbehörde (z. B. Stadt Schweinfurt oder außerhalb des Landkreises Schweinfurt) zugelassen sind bzw. waren und die nunmehr im Zulassungsbezirk SW-Land zugelassen werden sollen. Dabei ist es unerheblich, ob sich der Halter ändert oder die Umschreibung für den gleichen Halter stattfindet.


Besonderheit: Bei der Umschreibung von zugelassenen Fahrzeugen ist mittlerweile auch die bundesweite Mitnahme des bisherigen Kennzeichens möglich, sofern der Vorhalter damit einverstanden ist. Es empfiehlt sich, eine schriftliche Einverständniserklärung bei der Umschreibung mit vorzulegen. Eine bestimmte Form ist hierfür nicht vorgeschrieben. Die formelle Umschreibung mit Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist allerdings trotzdem erforderlich.

  • Unterlage - Umschreibung eines Fahrzeuges außerhalb des Zulassungsbezirkes
    • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief u. Fahrzeugschein)
    • Elektronische Versicherungsbestätigung (wird auch bei Umschreibung von der Stadt SW in den Landkreis SW benötigt)
    • Ggfs. bisherige Kennzeichen
    • Ggf. eine Vollmacht mit Ausweis bzw. Ausweiskopie des Vollmachtgebers
    • Personalausweis/Pass
    • Bei Firmen Handelsregisterauszug
    • SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Kfz-Steuer

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Zulassungsbehörde Allgemein

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Stand: 03.02.2026
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