Veräußerungsanzeige

Anzeige an die Zulassungsbehörde bei Veräußerung eines Fahrzeuges

+++WICHTIGER HINWEIS: Auf dieser Seite können Sie nur eine Veräußerungsanzeige melden, wenn Ihr Fahrzeug im Landkreis Schweinfurt zugelassen ist. Für alle anderen Fahrzeuge besuchen Sie bitte die Homepage der jeweils zuständigen Zulassungsbehörde. Veräußerungsanzeigen für fremde Kennzeichen können von uns nicht bearbeitet werden.+++

 

Jede Veräußerung eines zugelassenen Fahrzeugs ist der Zulassungsbehörde mittels einer Veräußerungsanzeige unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Anerkannt wird auch eine Kopie des Kaufvertrages.

Folgende Angaben müssen in der Veräußerungsanzeige/Kaufvertrag enthalten sein:

  • Vor-und Zuname des Erwerbers
  • Seine vollständige Anschrift
  • Die Empfangsbestätigung des Erwerbers über den Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein/-brief) und der amtl. Kennzeichen

Die Vorlage der Veräußerungsanzeige ist wichtig, um der Zulassungsbehörde die Möglichkeit zu geben auf den Käufer einzuwirken, sofern dieser mit der Ummeldung des Fahrzeugs in Verzug gerät.

Ausserdem endet die Steuerpflicht des bisherigen Halters frühestens mit Eingang der Anzeige bei der Zulassungsbehörde sofern das Fahrzeug bis dahin nicht um-/abgemeldet wurde.

Wichtig: Die Veräusserung eines Fahrzeuges im zugelassenen Zustand ist gesetzlich zulässig. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend – insbesondere bei Verkäufen ins Ausland – das Fahrzeug vorher ausser Betrieb setzen zu lassen. Wird das Fahrzeug nicht umgeschrieben oder abgemeldet, bleiben Sie weiterhin Fahrzeughalter mit allen Pflichten! Eine "Abmeldung von Amts wegen" ist NICHT möglich.

Sie können Ihre Veräußerungsanzeige unten in Rubik Onlineverfahren auch elektronisch einreichen. Schnell und einfach geht es mit dem Smartphone über den QR-Code. Alternativ können Sie die Angaben aber auch am PC eingeben.

Organisationseinheit

Stand: 03.02.2026
Zulassungsbehörde (31.3)