Vorzeitiger Führerschein (Ausnahme vom Mindestalter)

Informationen zur vorzeitigen Erteilung einer Fahrerlaubnis vor Erreichen des maßgeblichen Mindestalters

Informationen zum Thema vorzeitiger Führerschein erhalten Sie in Ihrer Fahrerlaubnisbehörde. Bitte schildern Sie uns Ihr Anliegen telefonisch oder per Mail - wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Stand: 03.02.2026
Fahrerlaubnisbehörde (31.2)

Weiterführende Themen

Mindestalterausnahme,vorgezogener Führerschein,