Wiederzulassung eines Fahrzeuges

Wiederzulassung eines Fahrzeuges das außer Betrieb (abgemeldet) gesetzt wurde

Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzen Fahrzeuges auf den bisherigen Halter.

Wenn bei der Außerbetriebsetzung die Reservierung des Kennzeichens beantragt wurde (Verbleibskennzeichen), kann dieses wieder verwendet werden.

  • Unterlage - Wiederzulassung eines Fahrzeuges
    • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief u. Fahrzeugschein)
    • Elektronische Versicherungsbestätigung
    • Ggfs. bisherige Kennzeichen
    • Ggf. eine Vollmacht mit Ausweis bzw. Ausweiskopie des Vollmachtgebers
    • Personalausweis/Pass
    • Bei Firmen Handelsregisterauszug
    • SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Kfz-Steuer

Organisationseinheit

Stand: 03.02.2026
Zulassungsbehörde (31.3)