Zulassungsfreie Fahrzeuge

Inbetriebnahme eines zulassungsfreien, kennzeichenpflichtigen Fahrzeuges

Für zulassungsfreie aber trotzdem kennzeichenpflichtige Fahrzeuge gelten zulassungsrechtlich in aller Regel die gleichen Vorschriften, die auch für die zulassungspflichtigen Fahrzeuge gelten. An die Stelle der Zulassungsbescheinigung Teil II tritt in den meisten Fällen ein Nachweis über die Betriebserlaubnis.

Es handelt sich bei dieser Fahrzeugkategorie vor allem um Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke und selbstfahrende/angehängte Arbeitsmaschinen.

  • Unterlage - Zulassungsfreie Fahrzeuge
    • Zulassungsbescheinigung Teil I, Betriebserlaubnis bzw. CoC-Papier
    • Elektronische Versicherungsbestätigung
    • Ggfs. bisherige Kennzeichen
    • Ggf. eine Vollmacht mit Ausweis bzw. Ausweiskopie des Vollmachtgebers
    • Personalausweis/Pass
    • Bei Firmen Handelsregisterauszug

Die Kosten betragen je nach Fall zwischen 27,00 und ca. 50,00 EUR

Organisationseinheit

Stand: 03.02.2026
Zulassungsbehörde (31.3)