Zuteilung von Kennzeichen für ein Quad

Regelungen für die Zuteilung von Kennzeichen für ein Quad

Für die Zuteilung von Kennzeichen für ein Quad gelten folgende Regelungen:

  • Für Quads werden immer zwei Kennzeichen zugeteilt.
  • Es sind entweder zweizeilige Kennzeichen oder einzeilige Kennzeichen zulässig.
  • Leichtkraftradkennzeichen (255 x 130 mm) dürfen für Quads grundsätzlich nicht zugeteilt werden, auch wenn sie als "Zugmaschine-Ackerschlepper" ausgeschlüsselt sind!
  • Ebenso sind Kraftrad-/Motorrad-Kennzeichen für Quads nicht zulässig.

Bei Unklarheiten empfehlen wir Ihnen dringend, sich vorab telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen. So können Sie sich ggf. unnötige Wartezeiten ersparen.

Kontakt

Ralph Grumbach

Organisationseinheit

Stand: 03.02.2026
Zulassungsbehörde (31.3)