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Katastrophenschutz; Durchführung von Übungen

Die Kreisverwaltungsbehörden haben als Vorbereitungsmaßnahmen in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen unter Beteiligung der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten durchzuführen.

Durch Katastrophenschutzübungen sollen die Führungsstrukturen im Katastrophenschutz sowie die Einsatzbereitschaft und das Zusammenwirken der Einsatzkräfte erprobt und überprüft werden.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde.

Unterlagen für das antragstellende Unternehmen:
  • Auszug aus dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, sofern eine entsprechende Eintragung besteht
  • bei GbR-Gesellschaften: Auszug aus dem GbR-Vertrag
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung, wenn eine andere als die antragstellende Person die fachliche Eignung hat
  • Nachweis der Zuverlässigkeit:
    • Führungszeugnis für die zur Vertretung ermächtigte Person (nicht älter als drei Monate)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die zur Vertretung ermächtigte Person (nicht älter als drei Monate)
    • Auskunft aus dem Fahreignungsregister für die zur Vertretung ermächtigte Person (nicht älter als drei Monate)
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit:
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als drei Monate)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde (nicht älter als drei Monate)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (nicht älter als drei Monate)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation (BG Verkehr) (nicht älter als drei Monate)
    • Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr (Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)) und
    • falls erforderlich Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr (Anlage 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)
  • Nachweis der fachlichen Eignung:
    • Bescheinigung über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung oder einer gleichwertigen anerkannten Abschlussprüfung oder
    • Nachweis einer mindestens 10-jährigen leitenden Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen (die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen)

Kontakt

Carsten Weingart

Florian Zippel

Organisationseinheit

Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen (30.4)
Mehr Informationen

Stand: 23.10.2024
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)